Auf Grundlage der Erkenntnisse aus PHASE A und B wird eine Gefährdungsabschätzung erstellt, die über weitere durchzuführende Maßnahmen entscheidet, welche eine gefahrlose Nutzung der Liegenschaft zum Ziel haben.
Das provisys GmbH Team bietet Ihnen das nötige fachtechnische Personal (verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 Sprengstoffgesetz) um eine Kampfmittelräumung durchzuführen.